Arbeitsrecht – Eine komplexe Angelegenheit

Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Materie. Es findet sich in vielen einzelnen Gesetzen verstreut. Es gibt kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Gerade weil es eine sehr spezielle Materie ist, sind Anwälte für Arbeitsrecht Spezialisten in ihrem Fach. Arbeitsrecht regelt die Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern untereinander. Jede Partei hat Rechte und Pflichten. 

Kündigungsschutz ist das zentrale Thema

Zentral geht es meist um Kündigungsschutzprozesse, in denen die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitig erklärten Kündigung überprüft wird. Will der Arbeitnehmer eine Kündigung nicht akzeptieren, kann er innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Zwar kann sich dort selbst vertreten und benötigt keine anwaltliche Vertretung. Wenn jedoch der Arbeitgeber anwaltlich vertreten ist, ist es aus Gründen der Chancengleichheit geradezu zwingend, dass sich auch der Arbeitnehmer anwaltlich vertreten lässt. Umgekehrt ist es natürlich genauso.

Arbeitsrecht greift personenbedingte Umstände auf

Allerdings lässt sich das Arbeitsrecht nicht auf den bloßen Kündigungsschutz reduzieren. Es liegt in der Natur der Sache, dass in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses Schwierigkeiten auftreten können. Hat der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterzeichnet und will oder kann er das Arbeitsverhältnis aus persönlichen Gründen nicht antreten, kann der Arbeitgeber drauf bestehen, dass das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist erst einmal angetreten und dann ordentlich gekündigt wird.

Geht es darum, dass sich ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen im Bewerbungsverfahren diskriminiert fühlt, bildet das Antidiskriminierungsgesetz Ansätze, Chancengleichheit einzufordern. Das Arbeitsrecht ist auch insoweit Arbeitnehmerschutzrecht, als bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Auszubildende oder Schwerbehinderte besondere vom Gesetz eingeräumte Rechte besitzen, die möglicherweise nicht jedem Arbeitgeber geläufig sind, aber dennoch unabdingbar Geltung beanspruchen.

Dass jedem Arbeitnehmer Urlaubsansprüche zustehen, erscheint zwar selbstverständlich, kann im Einzelfall aber dennoch gewisse Probleme aufwerfen. Beispielhaft sei nur erwähnt, dass es durchaus problematisch sein kann, den Jahresurlaub ins Folgejahr übertragen zu wollen oder der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweist, seinen Jahresurlaub immer wieder aufzuschieben. Oder: Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, hat er Anspruch auf ein Zeugnis. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Arbeitnehmer eine möglichst wohlwollende Beurteilung wünscht, während der Arbeitgeber in der Verpflichtung steht, den Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beurteilen und sich eventuell Schadensersatzpflichten gegenüber künftigen Arbeitgebern ausgesetzt sehen kann. Hier kommt es darauf an, aus der Interessenlage beider Parteien heraus den richtigen Weg zu finden.

Anwälte für Arbeitsrecht sind über das reine Arbeitsrecht hinaus auch gefragte Ansprechpartner, wenn Rechte und Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz oder dem Tarifvertragsgesetz zur Debatte stehen. Auch hier stehen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft konfrontativ gegenüber.

Anwälte für Arbeitsrecht sind auf der Höhe der Zeit

Anwälte für Arbeitsrecht unterliegen beständiger Fortbildung. Nur so sind sie in der Lage, die vielfältige und ausufernde Rechtsprechung zu den ohnehin kaum noch überschaubaren Vorschriften und Regularien zu überblicken. Sie bieten damit die Gewähr dafür, dass sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber kompetent und zuverlässig beraten und im Idealfall Konflikte möglichst vermeiden. Gerade die vorausschauende und frühzeitige Beratung erfordert hohe Kompetenz und Weitsicht.